Arzt Dr. Ernst Höfer, Zell am See, Opfer- & Selbstschutz Forum
eingeschriebene Aufforderung an Arzt Dr. Ernst Höfer, Zell am See, zur Stellungnahme gegen Verdacht der Tötung seiner Patientin Lydia Wagner :
Arzt Dr. Ernst Höfer, Zell am See, konnte trotz dieser schriftlichen Aufforderung des Sohnes seiner Patientin Lydia Wagner keinerlei rechtfertigende Erklärung, betreffend die medizinische Fehlbehandlung und die Fälschung des Testamentes seiner Patientin abgeben !
Die auf dieser Informationsplattform veröffentlichen Fakten und Schuldbeweise, musste Arzt Dr. Höfer daher seit Jahren mangels wissenschaftlich überprüfbarer Rechtsfertigungsgründe unwidersprochen veröffentlicht stehen lassen.
Als Beweise der Fälschung des Testamentes der Patientin Lydia Wagner zur faktischen Hauptbegünstigung des Arztes Dr. Ernst Höfer, haben gerichtlich beeidete und zertifizierte Gerichtssachverständige in mehreren übereinstimmenden forensischen und naturwissenschaftlichen Schriftgutachten die nachfolgend gezeigten Fälschungsmerkmale gutachterlich aufgezeigt und die Fälschung des von Höfer vorgelegten angeblichen Testamentes eindrucksvoll bestätigt.
Schriftgutachterlich festgestellte Beweise der Testamentsfälschung:
Einwand der Fälscher zur Rechtfertigung der Vorlage gefälschter Urkunden vor Gericht:
Opferhilfe – Beweissammlung Verlassenschaftsbetrug: Arzt Dr. Ernst Höfer, Zell am See
Vorsorge gegen ERBSCHLEICHER
Erbschleicherei läuft immer gleich ab.
- mögliche Erblasser werden isoliert
- Angehörige – bzw. die rechtmäßigen Erben – werden durch Manipulationen schlecht gemacht, abgesondert und der Zusammenhalt innerhalb der echten Familien gezielt zerstört.
- Vertrauen wird erschlichen, um die Position der Erben einzunehmen.
Wer ist dazu besser in der Lage als der “besorgte” Hausarzt, der seine Opfer bei vertraulichen Arztgesprächen seiner regelmäßigen Hausbesuchen dahingehend manipulieren kann, ihn selbst als den besseren “Erben” anzuerkennen.
Für Angehörige ist es jetzt um so wichtiger, den telefonischen Kontakt zu intensivieren und kritisch nachzufragen, welche Behandlungen Dr. Höfer aktuell verschreibt !
Diagnosen und Verschreibungen von Dr. Höfer sollten Sie daher von einem zweiten Arzt überprüfen lassen.
Konkrete und im Detail analysierte Krankengeschichten seine Patientin Lydia Wagner zeigen, dass Dr. Höfer zur Verwirklichung seines finanziellen Vorteiles auch nicht davor zurückschreckt durch eine vorsätzliche medizinische Falschbehandlung den Tod seiner Patientin Lydia Wagner verursacht zu haben.
Der Tod seiner Patientin Lydia Wagner war für Dr. Höfer erforderlich, nachdem er die zuvor manipulierte Isolation des Erblasserin von ihrer Familie nicht länger aufrecht erhalten konnte und die bevorstehende, familieninterne Versöhnung die Verwirklichung seines erbschleicherischen Planes verhindert hätte.
Vorliegende Beweise zeigen, dass Dr. Höfer über Mittel und Wege verfügt, durch Urkunden- und Unterschriftsfälschungen jede Phase seines Vorgehens zu verwirklichen – also sowohl die Isolierung seines Opfers von seinen Angehörigen durch falsche Anschuldigungen, als auch eine direkte Testamentsfälschung, falls diese Manipulation des Willens des Erblassers, nicht zu dem gewünschten Testamentstext führen.
Als Sohn des ehemals führenden Nationalsozialisten und späteren Salzburger Lokalpolitikers und Bürgermeister von Zell am See, Dr. jur. Ernst Höfer sen., hat Dr. med. Ernst Dieter Höfer durch seinen Vater Kenntnis von belastenden Geheimnisse aus der Vergangenheit anderer einflussreicher Salzburger Politiker und Juristen erlangt.
Opfer-Familien die über keine vergleichbaren Druckmittel oder nationalsozialistisch kameradschaftliche Verbindungen in Salzburg verfügen, dürfen sich durch die Salzburger Justiz daher keine große Hilfe in der Aufklärung und Beweissicherung erwarten.
Aus diesem Grund rufen wir alle möglichen Opfer zur gemeinsamen Beweissicherung auf.
Bitte senden Sie daher
- alle verdächtigen Diagnosen und Therapieverschreibungen
- alle verdächtigen Schriftstücke, Verträge, Testamente, die nachweislich durch die Hand von Dr. Höfer gegangen sind,
- gemeinsam mit nachweislich echten Handschriftproben
über unser Kontaktformular oder an ”pruefstelle@dr-höfer.at”