Beweis vorbereitende Fälschung einer VOLLMACHT für Barbara Hirschbäck für Verlassenschaft nach geplantem Mord an Patientin von Arzt Dr. Ernst Höfer durch vortäuschenden Stempel einer südafrikanischen Polizeistation zur Unterschriftsbeglaubigung des angeblichen Vollmachtgebers KUPPELWIESER

Anmerkung:

Unmittelbar nachdem Arzt Dr. Ernst Höfer wusste, dass sein Plan aufgegangen ist und er seiner Patientin Lydia Wagner die tödliche Radonbehandlung in vollem Umfang zufügen konnte, hat er zur Verwirklichung des begleitenden Betruges – in dem durch die schädigende Radon-Kur eingeleitete Verlassenschaftsverfahren nach Lydia Wagner – bereits am 20.11.1989 die erste Urkunde gefälscht, die dezidiert zur betrügerischen Verwendung in der Verlassenschaft Lydia Wagner gefälscht wurde.

Nach dem Tod seiner Patientin Lydia Wagner wurde diese angebliche Legats-Vollmacht eines südafrikanischen Missionars, Pater Kuppelwieser, zur Bevollmächtigung der Mittäterin Barbara Hirschbäck in der „Erbschaftsangelegenheit nach Lydia Wagner“ mit folgendem Wortlaut vorgelegt:

,,Hiemit bevollmächtige ich Frau Barbara Hirschbäck, geb. 6.8.1934, wohnhaft in 5705 Zell am See-Thumersbach, Thumersbacherstr. 86 mich als Legatsempfänger in jeder Hinsicht vor Behörden, Ämtern und Gerichten in der Erbschaftsangelegenheit nach Frau Lydia Wagner, geb. 4.10.1926, wohnhaft 5705 Zell am See-Thumersbach, Schiffergasse 1 zu vertreten.

 True Signature certified by:

Diese Vollmacht ist mit dem Stempel einer südafrikanischen Polizeistation vom 20.11.1989 versehen!

Gemäß der ausdrücklichen Erklärung des südafrikanischen Botschafters in Wien, bestätigt der zusätzlich beigefügte Beglaubigungsstempel jedoch nicht – wie vorgetäuscht – die Echtheit der Unterschrift von Pater Kuppelwieser, sondern lediglich die Übereinstimmung der Kopie dieser Vollmacht, mit einer ansonst ungeprüften Vorlage.

Die südafrikanische Botschaft weist darüber hinaus darauf hin, dass der Beglaubigungstext nicht dem amtlichen Text entspricht.
Des Weiteren sei nicht davon auszugehen, dass ein in Deutsch gehaltener Text von einer seriösen südafrikanischen Behörde beglaubigt würde, wenn lediglich der Beisatz
,,true signature certified by” beigefügt ist.

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rechtlicher Hinweis:
Die genannten Vorgänge und Beweise sind Inhalt laufender Gerichtsverfahren.
Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wird daher weiter auf die geltende Unschuldsvermutung hingewiesen.