Beweis Testamentsfälschung ua. zu Gunsten Arzt Dr. Ernst Höfer durch forensischen Schriftsachverständigen Dkfm. Dr. BRANDNER

Anmerkung:

Der gerichtlichen Schriftsachverständigen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, Herr Amtsrat Friedrich NICPONSKY, hat aufgrund eingehender forensischer Schriftanalysen sofort mit 99% Sicherheit eine deutlich  erkennbare Nachahmungs-Fälschung der strittigen Testamentsschrift gutachterlich festgestellt.

Nachdem die beschuldigten Testamentsfälscher erstmals eine Aktenkopie dieses belastenden Gerichtsgutachtens erhalten haben, haben sie zur Strafvereitelung angeblich echte Vergleichshandschriften der Erblasserin vorgelegt, die mit der selben Nachahmung-Methode gefälscht wurden, wie das gefälschte Testament.  In diesen gefälschten Vergleichshandschriften haben die Fälscher Bezug auf die vom Sachverständigen NICPONSKY festgestellten Fälschungsmerkmale genommen und  einzelne grafische Merkmale der Vergleichshandschriften so abgestimmt waren, dass sie daraus zu Unrecht einen Beweis der Echtheit dieses gefälschten Testamentes konstruieren wollten.

Der gerichtlich beeidete und zertifizierte forensische Schriftsachverständige KR Dkfm. Dr. Walter BRANDNER hat die Einwendungen der Testamentsfälscher gegen das belastende Gerichtsgutachten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien durch den SV NICPONSKY gutachterlich geprüft und ist zu dem Gutachtensergebnis gekommen, dass das Gutachten des  SV NICPONSKY richtig ist und das angeblich entlastende Gegengutachten falsch und wissenschaftlich völlig unbegründet war.

Der Salzburger Gegengutachter hat sich in der Folge selbst von seinem Gegengutachten distanziert und die korrekte Feststellung der Fälschung durch den Sachverständigen NICPONSKY  eingestanden.

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rechtlicher Hinweis:
Die genannten Vorgänge und Beweise sind Inhalt laufender Gerichtsverfahren.
Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wird daher weiter auf die geltende Unschuldsvermutung hingewiesen.