Beweis Testamentsfälschung ua. zu Gunsten Arzt Dr. Ernst Höfer durch gerichtlichen Schriftsachverständigen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, Amtsrat Friedrich NICPONSKY mit 99% Sicherheit

Anmerkung:

Der gerichtlichen Schriftsachverständigen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien, Herr Amtsrat Friedrich NICPONSKY, hat aufgrund eingehender forensischer Schriftanalysen sofort mit 99% Sicherheit eine deutlich  erkennbare Nachahmungs-Fälschung der strittigen Testamentsschrift gutachterlich festgestellt.

Nachdem die beschuldigten Testamentsfälscher erstmals eine Aktenkopie dieses belastenden Gerichtsgutachtens erhalten haben, haben sie zur Strafvereitelung angeblich echte Vergleichshandschriften der Erblasserin vorgelegt, die mit der selben Nachahmung-Methode gefälscht wurden, wie das gefälschte Testament.  In diesen gefälschten Vergleichshandschriften haben die Fälscher Bezug auf die vom Sachverständigen NICPONSKY festgestellten Fälschungsmerkmale genommen und  einzelne grafische Merkmale der Vergleichshandschriften so abgestimmt waren, dass sie daraus zu Unrecht einen Beweis der Echtheit dieses gefälschten Testamentes konstruieren wollten.

Auch die Fälschung von Vergleichsschriften zur Irreführung von Schriftsachverständigen wurde zuletzt ausser Streit gestellt und zugestanden.

 

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rechtlicher Hinweis:
Die genannten Vorgänge und Beweise sind Inhalt laufender Gerichtsverfahren.
Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wird daher weiter auf die geltende Unschuldsvermutung hingewiesen.