Beweis vorbereitende Fälschung einer Vollmacht für Barbara Hirschbäck für Verlassenschaft nach geplantem Mord an Patientin von Arzt Dr. Ernst Höfer durch EIDESSTATTLICHE ERKLÄRUNG des angeblichen Vollmachtgebers KUPPELWIESER

Anmerkung:

Nachdem es dem geschädigten Sohn gelungen ist Herrn Pater Kuppelwieser in Südafrika ausfindig zu machen, hat das österreichische Außenministerium ein Schreiben des österreichischen Botschafters in Südafrika mit folgender eidesstattlichen Erklärung des Missionars Pater Kuppelweiser übersandt.

In dieser eidesstattlichen Erklärung vor dem österreichischen Botschafter in Pretoria, Süd-Afrika, Herrn Dr. Kurt Spallinger stellt der angebliche Vollmachtgeber der Mittäterin Barbara Hirschbäck, Herr Pater Karl Kuppelwieser, ausdrücklich fest, dass er

“weder einer Privatperson aus Zell am See, noch einem Rechtsanwalt in Zell am See jemals eine Vollmacht erteilt hat”

um ihn als Legatsempfänger in der Erbschaftsangelegenheit nach Lydia Wagner zu vertreten. Weiters erklärt Pater Kuppelwieser, dass er

“nie jemanden beauftragt und bevollmächtigt hat, ein Spendenlegat aus dem strittigen” Testament” der Lydia Wagner vom 21.5.1991 in seinem Namen zu klagen und gegen den Verlassenschaftskurator auf dem Exekutionsweg einzutreiben.”

Diese eidesstattliche Erklärung beweist, dass die von der Familie Höfer in Zell am See  vorgelegte Vollmacht des Pater Kuppelweiser vom 20.11.1989 gefälscht ist.

Pater Kuppelwieser hat zudem auch bestätigt, dass er die in seinem Namen durch Barbara Hirschbäck von Lydia Wagner kassierten Spenden und den mit seiner gefälschten Vollmacht gegen die Verlassenschaft der getöteten Lydia Wagner betriebenen Legatsbetrag niemals erhalten hat.

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rechtlicher Hinweis:
Die genannten Vorgänge und Beweise sind Inhalt laufender Gerichtsverfahren.
Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wird daher weiter auf die geltende Unschuldsvermutung hingewiesen.