Beweis vorbereitende Fälschung einer Vollmacht für Barbara Hirschbäck für Verlassenschaft nach geplantem Mord an Patientin von Arzt Dr. Ernst Höfer durch vortäuschenden Stempel einer südafrikanischen Polizeistation zur Unterschriftsbeglaubigung des angeblichen Vollmachtgebers KUPPELWIESER

Anmerkung:

Im Text des von der Familie Höfer im Verlassenschaftsverfahren mit der Behauptung, es handle sich um das Testament der verstorbenen Lydia Wagner, vorgelegten Testamentes wird folgendes Legat verfügt:

“An Pater Kuppelwieser, Missionar,
oder dessen bevollmächtigten Vertreter zum Aufbau seiner Mission”

Ungewöhnlich ist bereits dieser ausdrückliche Hinweis auf einen “bevollmächtigten Vertreter” und das Fehlen jeglicher Kontaktadresse des angeblichen Legatsempfängers im Text des gefälschten Testamentes. Abgesehen von der Tatsache, dass ohnehin jedermann – unabhängig vom Testamentstext – einen Vertreter bevollmächtigen kann, fehlt dieser Hinweis im „Testament“ auch bei sämtlichen anderen genannten Personen.

Die Formulierung des im Nachlassverfahren als vermeintlich echt vorgelegten Testamentes wurde in Abstimmung mit dieser gefälschten Vollmacht so gewählt, dass für den angeblichen Legatar Kuppelwieser in Südafrika keinerlei Kontaktmöglichkeit angegeben wurde. Auf diese Weise konnte diese gefälschte Vollmacht Kuppelwieser vom Arzt Dr. Höfer und dessen Mittäterin Barbara Hirschbäck in der angestrebten Verlassenschaft Lydia Wagner rechtswirksam betrügerisch eingesetzt werden.

Die Handschrift im Text und der Unterschrift dieses angeblichen Testamentes der Lydia Wagner stammt nicht von Lydia Wagner.

Zudem ist der Text des gefälschten Testamentes inhaltlich genau auf die korrespondierende, gefälschte Vollmacht für Barbara Hirschbäck durch den südafrikanischen Missionar „Kuppelwieser“ und das gleichzeitig vorgelegte falsche Vermögensverzeichnis abgestimmt.

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rechtlicher Hinweis:
Die genannten Vorgänge und Beweise sind Inhalt laufender Gerichtsverfahren.
Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wird daher weiter auf die geltende Unschuldsvermutung hingewiesen.