Beweis vorbereitende Isolierung der Erblasserin zur Urkundenunterdrückung und Vorbereitung Mord durch Fam. Höfer durch geheimes Begräbnis und Ausschluss der Familie lt. Sterbepate

Anmerkung:

Lydia Wagner ist am 30.07.1993 im Krankenhaus Zell am See verstorben. Obwohl der Ehemann Dr. Hans Wagner zu diesem Zeitpunkt in Wien lebte und der Sohn in Baden bei Wien, hat Dr. Ernst Höfer das von ihm zu verantwortende, vorzeitige Ableben seiner Patientin Lydia Wagner im Alter von nur 67 Jahren vor ihrer Familie geheim gehalten.

Um den Ehemann und den Sohn uninformiert zu halten wurde ein geheimes Blitzbegräbnis in Zell am See organisiert, welches nur 4 Tage nach dem Tod abgehalten wurde.

Diese Absicht der Täter wird deutlich durch die von den Beklagten in Auftrag gegebene Sterbepate für Fr. Lydia Wagner.

In dieser Sterbepate wurden weder der Ehemann noch der Sohn genannt. Dies um eine Information der engsten Familie über den Umweg Dritter zu verhindern.

Als Familie in der Sterbepate wird ausschließlich genannt

Die Familien Dr. Ernst Höfer sen. und jun.

Die Familie Wagner hatte ein Familiengrab in Wien. Lydia Wagner wollte niemals in Zell am See begraben sein.

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rechtlicher Hinweis:
Die genannten Vorgänge und Beweise sind Inhalt laufender Gerichtsverfahren.
Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wird daher weiter auf die geltende Unschuldsvermutung hingewiesen.