Fälschung der Vollmacht eines Missionars Pater Kuppelwieser für Verlassenschaftsbetrug an Patientin

Dr. med Ernst HÖFER, Zell am See, hat im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Barbara HIRSCHBÄCK, geb. Mayer-Rieckh (Humanic), seiner Mutter Elisabeth HÖFER und der in Spanien lebenden Alibi-Erbin Brigitte Wagner-Fuentefria das im Verlassenschaftsverfahren vorgelegte Testament der Lydia Wagner vom 21.5.1991 gefälscht.

Im Text des – mit der Behauptung, es handle sich um ein echtes Testament der verstorbenen Lydia Wagner – vorgelegten Fälschung wird folgendes Legat verfügt:

“An Pater Kuppelwieser, Missionar,
oder dessen bevollmächtigten Vertreter zum Aufbau seiner Mission”

Ungewöhnlich ist bereits dieser ausdrückliche Hinweis auf einen “bevollmächtigten Vertreter” und das Fehlen jeglicher Kontaktadresse des angeblichen Legatsempfängers im Text des gefälschten Testamentes.
Abgesehen von der Tatsache, dass ohnehin jedermann – unabhängig vom Testamentstext – einen Vertreter bevollmächtigen kann, fehlt dieser Hinweis im „Testament“ auch bei sämtlichen anderen genannten Personen.

Mit Schreiben vom 7.3.1994 hat Elisabeth HÖFER eine angebliche Vollmacht von Pater Kuppelwieser vom 20.11.1989 zu Gunsten von Barbara HIRSCHBÄCK mit folgendem Wortlaut vorgelegt:

,,Hiemit bevollmächtige ich Frau Barbara Hirschbäck, geb. 6.8.1934, wohnhaft in 5705 Zell am See-Thumersbach, Thumersbacherstr. 86 mich als Legatsempfänger in jeder Hinsicht vor Behörden, Ämtern und Gerichten in der Erbschaftsangelegenheit nach Frau Lydia Wagner, geb. 4.10.1926, wohnhaft 5705 Zell am See-Thumersbach, Schiffergasse 1 zu vertreten.

 True Signature certified by:

 

Diese angebliche Erbschafts-Vollmacht ist mit dem Stempel einer südafrikanischen Polizeistation vom 20.11.1989 versehen.
Gemäß einer Erklärung des südafrikanischen Botschafters bestätigt der zusätzlich beigefügte Beglaubigungsstempel jedoch nicht – wie vorgetäuscht – die Echtheit der Unterschrift von Pater Kuppelwieser, sondern lediglich die Übereinstimmung der Kopie dieser Vollmacht, mit einer ansonst ungeprüften Vorlage.

Die südafrikanische Botschaft weist darüber hinaus darauf hin, dass der Beglaubigungstext nicht dem amtlichen Text entspricht.

Des Weiteren sei nicht davon auszugehen, dass ein in Deutsch gehaltener Text von einer seriösen südafrikanischen Behörde beglaubigt würde,
wenn lediglich der Beisatz ,,true signature certified by” beigefügt ist.

Beweis:

Vollmacht “Kuppelwieser-Hirschbäck” vom 20.11.1989,

Erklärung des südafrikanischen Botschafters in Wien vom 18.8.1998,

 

Dem geschädigten Ehemann Dr. Hans WAGNER und dem geschädigten Sohn Ing. Georg WAGNER ist es gelungen, den angeblichen Vollmachtgeber – Missionar Pater Kuppelwieser – in Südafrika ausfindig zu machen.  Das österreichische Außenministerium hat mit Schreiben des österreichischen Botschafters in Südafrika folgende eidesstattlichen Erklärung des Missionars Pater Kuppelweiser übersandt.

In dieser eidesstattlichen Erklärung stellt Pater Karl Kuppelweiser ausdrücklich fest, dass er

“weder einer Privatperson aus Zell am See, noch einem Rechtsanwalt in Zell am See jemals eine Vollmacht erteilt hat”

um ihn als Legatsempfänger in der Erbschaftsangelegenheit nach Lydia Wagner zu vertreten. Weiters erklärt Pater Kuppelwieser, dass er

“nie jemanden beauftragt und bevollmächtigt hat, ein Spendenlegat aus dem strittigen” Testament” der Lydia Wagner vom 21.5.1991 in seinem Namen zu klagen und gegen den Verlassenschaftskurator auf dem Exekutionsweg einzutreiben.”

Diese eidesstattliche Erklärung beweist, dass die zugunsten von Barbara HIRSCHBÄCK, geb. Mayer-Rieckh (Humanic) vorgelegte
Vollmacht des Pater Kuppelweiser gefälscht ist.

Die gefälschte Vollmacht „Kuppelwieser“ wurde mit der Schreibmaschine des Arztes Dr. med. Ernst Höfer geschrieben.
Dies belegen vorliegende Vergleichsbriefe des Erstbeklagten aus demselben Zeitraum.

Pater Kuppelwieser hat zudem auch bestätigt, dass er die von Barbara HIRSCHBÄCK in seinem Namen kassierten Spenden der Lydia WAGNER
und den mit seiner gefälschten Vollmacht gegen die Verlassenschaft Lydia Wagner erfolgreich betriebenen Legatsbetrag niemals erhalten hat.

Beweis:          eidesstattlichen Erklärung des Pater Kuppelwieser vom 27.6.2003

Der österreichische Botschafter in Südafrika, Herr Dr. Spallinger, gibt in seinem Schreiben vom 27.6.2003
sogar Hinweise auf das Vorliegen eines jahrelangen gewerbsmäßigen Spendenbetruges in Kaprun (Zell am See).

Beweis:          Schreiben Dr. Kurt Spallinger vom 27.6.2003

Die Formulierung des gefälschten Testamentes der Lydia Wagner wurde in Abstimmung mit dieser gefälschten Vollmacht des Missionars Pater Kuppelwieser zugunsten der Barbara HIRSCHBÄCK  in Betrugsabsicht so gewählt, dass für den angeblichen Legatar Kuppelwieser in Südafrika keinerlei Kontaktmöglichkeit angegeben wurde. Auf diese Weise konnte diese gefälschte Vollmacht Kuppelwieser in der von Dr. med. Ernst Höfer – durch seine vorsätzliche medizinische Fehlbehandlung – angestrebte Verlassenschaft Lydia Wagner rechtswirksam eingesetzt werden.

Drei Jahre nach dieser Fälschung der Vollmacht des Missionars Pater KUPPELWIESER zugunsten von Barbara HIRSCHBÄCK hat der Arzt Dr. med. Ernst HÖFER auch seine medizinische Vorbereitungshandlungen für den geplanten Verlassenschaftsbetrug mit dem herbeigeführten frühen Tod von Lydia Wagner im Alter von nur 66 Jahren “erfolgreich” abgeschlossen.

Der Arzt Dr. med. Ernst Höfer und dessen Helfer hatten zunächst geplant in dem zu fälschenden Testament den Missionar Pater Kuppelwieser als Alleinerben einzusetzen, sodass diese Vollmacht „Kuppelwieser“ im Jahr 1989 zunächst zum Zweck gefälscht wurde,  sich damit die gesamte Verlassenschaft Lydia Wagner betrügerische anzueignen.
Erst nachträglich haben sich diese Täter – wegen der höheren Erbschaftssteuer, die bei einem außenstehenden „Erben“ zu bezahlen gewesen wäre – dazu entschlossen, die in Spanien nach einem Konkurs ihres Ehemannes um neue Geldquellen kämpfende Stieftochter Brigitte Wagner-Fuentefria als Mittäterin in den gemeinschaftlichen Betrug einzubinden.

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Die genannten Vorgänge und Beweise sind Inhalt laufender Gerichtsverfahren.
Bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilung wird daher weiter auf die geltende Unschuldsvermutung hingewiesen.